Verbrennen von Gartenabfällen verboten!

Das Verbrennen von pflanzlichen Abfällen ist durch das Land Schleswig-Holstein neu geregelt worden und ist grundsätzlich ab sofort verboten!

Durch die Neuregelung der Pflanzenabfallverordnung ist das Verbrennen in zusammenhängend bebauten Ortsteilen grundsätzlich nicht mehr erlaubt. Außerhalb auch nur, wenn es keine zumutbaren Alternativen gibt. Das Verbrennen muss dem Fachdienst Umwelt - untere Abfallentsorgungsbehörde des Kreises Pinneberg mit einem Vorlauf von fünf Werktagen angezeigt werden.

Biikebrennen, Osterfeuer und das private Lagerfeuer bleiben erlaubt.

Nähere Informationen können Sie dem entsprechenden Merkblatt entnehmen; die Anzeige finden Sie hier. Die Dokumente stehen zusätzlich auch als Download zur Verfügung. Zuständig für die Prüfung einer solchen Anzeige ist die untere Abfallentsorgungsbehörde des Kreises Pinneberg.

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