Mikrozensus 2022

Wie das Statistische Amt für Hamburg und Schleswig-Holstein mitteilt, findet in 2022 im gesamten Bundesgebiet und damit auch in vielen Städten und Gemeinden in Schleswig-Holstein die Erhebung über die Bevölkerung und den Arbeitsmarkt (Mikrozensus) statt. Rechtsgrundlage hierzu ist das Mikrozensusgesetz vom 07.12.2016.

Die Befragung der ausgewählten Haushalte erstreckt sich dabei auf das gesamte Jahr 2022. Das bedeutet, dass in den kommenden Monaten einzelne Haushalte auch in Uetersen zum Interview herangezogen werden können.

Mit der Erhebung vor Ort werden die Interviewerinnen und Interviewer beauftragt, die Gewähr für Zuverlässigkeit und Verschwiegenheit bieten und besonders zur Wahrung des Datenschutzes verpflichtet worden sind. Zur Erfassung der Daten sind die Erhebungsbeauftragten u.a. mit Laptops ausgestattet.

Alle vom Mikrozensus betroffenen Haushalte erhalten ein Ankündigungsschreiben des Statistischen Amtes sowie eine Kurzinformation, die über Zweck, Methode und rechtliche Regelungen dieser Erhebung informiert.

Aufgrund der anhaltenden Corona-Pandemie führen die Erhebungsbeauftragten die Interviews ausschließlich telefonisch mit den Haushalten durch.

Weitere Informationen erhalten Sie auch hier

 

Zurück