Grundsteuerreform in Schleswig-Holstein

Ab 2025 wird die Grundsteuer neu berechnet. Dafür werden ab 2022 alle Grundstücke in Deutschland neu bewertet und die schleswig-holsteinische Finanzverwaltung hat damit begonnen, den Eigentümer:innen von Grundbesitz ein Informationsschreiben über die Reform und der damit verbundenen Erklärungspflicht zuzusenden. Sämtliche Fragen zur Grundsteuerreform liegen im Zuständigkeitsbereich der örtlichen Finanzämter. In Ausnahmefällen und in begrenzter Anzahl stellt die Stadt Uetersen Erklärungsformulare in Papierform zur Verfügung. Alle aktuellen Informationen zur Grundsteuerreform finden Sie hier:

schleswig-holstein.de - Grundsteuerreform

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