WICHTIGE INFO zur Geflügelpest - Teilaufhebung der Aufstallung

UPDATE

Mit Wirkung vom 30.04.2022 wurde durch die Aufhebung der Allgemeinverfügung des Kreises Pinneberg auch die Stallpflicht für Geflügel für die zuletzt noch verbliebenen Risikogebiete(3 km Streifen entlang der Pinnau von Mündung bis Uetersen) aufgehoben.  

 

UPDATE

Mit Wirkung vom 17.03.2022 wurde im Kreis Pinneberg die Allgemeinverfügung zur Stallpflicht für Geflügel teilweise aufgehoben und auf die Risiko-Gebietskulisse (3 km Streifen entlang der Elbe und 500 m entlang der Pinnau von Mündung bis Uetersen) beschränkt.

Die neue Allgemeinverfügung finden Sie hier!

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UPDATE

Die Geflügelpest-Überwachungszone wurde mit Wirkung vom 08.12.2021 aufgehoben! Unabhängig von der Aufhebung der Überwachungszone bleibt weiterhin kreisweit die Stallpflicht für Geflügel bzw. in Gefangenschaft gehaltener Vögel und das Verbot der Durchführung von Ausstellungen von Geflügel im Kreis Pinneberg bestehen!

Die neue Allgemeinverfügung finden Sie hier!

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UPDATE

Die Schutzzone ist ab dem 29.11.2021 aufgehoben worden. Die Überwachungszone sowie die Aufstallungspflicht bleiben jedoch weiterhin bestehen!

Die neue Allgemeinverfügung finden Sie hier!

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Mit Wirkung ab Sonntag, 07.11.2021 hat das Veterinäramt des Kreises Pinneberg eine Allgemeinverfügung mit der Einrichtung von Schutz- und Überwachungszonen einschließlich der Stallpflicht sowie weiteren Maßnahmen zum Schutz gegen die Geflügelpest erlassen.

Darüber hinaus wird zeitnah per Allgemeinverfügung das Aufstallungsgebot für das gesamte Kreisgebiet angeordnet werden.Ein Bürgertelefon steht ab Montag, den 08.11.2021 montags bis donnerstags von 8:30 bis 15:30 Uhr und freitags von 8:30 bis 12:00 Uhr für Fragen zur Verfügung. Die Rufnummer lautet 04121/ 4502 - 2100.

 

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